Staatliche Unabhängigkeit

Staatliche Unabhängigkeit

Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen und dadurch die Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung

Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche Souveränität; trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym.

Souveränität und Unabhängigkeit

Der Begriff Souveränität kommt aus der Absolutismuslehre des französischen Staatstheoretikers Jean Bodin (* 1529/1530; † 1596). Der Souverän ist nach der ursprünglichen Definition der absolute Monarch, der über Allem und über Allen steht, seine Entscheidungen also ohne Rücksicht auf andere innenpolitische Kräfte fällen kann.

Der Begriff der Unabhängigkeit ist dagegen mit dem Begriff der Freiheit verbunden, auf Gemeinschaften übertragen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Dementsprechend steht am Anfang der Existenz aller Republiken, die durch Loslösung aus einem Kolonialreich oder Abspaltung von einem Staat hervorgegangen sind, die Erklärung und – manchmal erst Jahre später – die Anerkennung ihrer staatlichen Unabhängigkeit.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Unabh%C3%A4ngigkeit